(Allgemeine) Nutzung von Industrie- und Gerätedaten
Die Europäische Kommission legt nunmehr „einen Vorschlag für neue Vorschriften darüber vor, wer die in den Wirtschaftssektoren in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. […]
Der Vorschlag für das Datengesetz beinhaltet
- Maßnahmen, damit Nutzer Zugang zu den von ihren vernetzten Geräten erzeugten Daten haben, die häufig ausschließlich von Herstellern gesammelt werden, und diese Daten an Dritte weitergeben können, die anschließende Dienste oder andere datengesteuerte innovative Dienste anbieten. Es bietet nach wie vor Anreize für Hersteller, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, weil es ihnen ermöglicht, die durch die Datenweitergabe entstehenden Kosten zu decken, und gleichzeitig ausschließt, dass die von ihnen bereitgestellten Daten verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten.
- Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen Verhandlungsmacht für KMU durch Verhinderung von Ungleichgewichten in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung. Das Datengesetz schützt KMU vor missbräuchlichen Vertragsklauseln, die von einer Vertragspartei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden. Die Kommission wird auch Mustervertragsbedingungen entwickeln, um KMU dabei zu helfen, faire Verträge über die gemeinsame Datennutzung abzufassen und auszuhandeln.
- Mittel für Behörden für den Zugang zu und die Nutzung von Daten im Besitz des Privatsektors, die unter besonderen Umständen und vor allem bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden benötigt werden oder aber zur Wahrnehmung eines rechtlichen Mandats, sofern Daten nicht anderweitig verfügbar sind. Der Datenzugang ist erforderlich, damit rasch und sicher reagiert werden kann und Unternehmen dabei möglichst wenig belastet werden.
- Neue Vorschriften, damit Kunden effektiv wechseln können zwischen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten, und führt Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen ein. […]
Verbraucher und Unternehmen haben Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten und können sie für anschließende Dienste und Dienste mit Zusatznutzen wie vorausschauende Wartung verwenden. Dank zusätzlicher Informationen können Verbraucher und Nutzer wie landwirtschaftliche Betriebe, Fluggesellschaften und Bauunternehmen bessere Entscheidungen treffen und z. B. hochwertigere oder nachhaltigere Produkte und Dienste erwerben und damit zu den Zielen des Grünen Deals beitragen.
Unternehmen und Industrieakteure haben Zugang zu mehr Daten und profitieren von einem Wettbewerbsmarkt für Daten. Anbieter von anschließenden Diensten können ihre Dienste besser auf den jeweiligen Bedarf ihrer Kunden zuschneiden und so mit Herstellern konkurrieren, die vergleichbare Dienste anbieten. Außerdem können Daten zusammengeführt werden, um vollkommen neue digitale Dienste zu entwickeln. […]
[Ziel ist es,] die EU an die Spitze der datengesteuerten Wirtschaft zu bringen.“
(Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 23. Februar 2022)