Vertrags- und Zivilrecht

Viele Rechtsbeziehungen zu Ihren Mitmenschen beginnen mit einem Vertrag. Rechtsfragen zu Verträgen, insbesondere im Rahmen der Vertragsdurchführung und Vertragsgestaltung, beantworte ich Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Beratungsbedarf und Bedarf an außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung besteht beispielsweise mit den Zielen:

Einwandfreie Vertragsverhältnisse.

Leistung wie versprochen, insbesondere mangelfreie Lieferung.

Zahlung wie besprochen, insbesondere die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen.

Ein erster Überblick über das Rechtsgebiet Vertrags- und Zivilrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist praktisch das zentrale Gebiet des Zivilrechts. Fast immer haben Sie einen Vertrag. Schon während der Vertragsverhandlungen ist Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils geschuldet.

Für Unternehmer – Kaufleute, Gewerbetreibende und Freiberufler

Sie verkaufen Waren oder bieten Dienstleistungen an. Zu rechtlichen Fragen während der Vertragsverhandlungen, bei der Gestaltung des Vertrags und im Rahmen der Durchführung des Vertrags berate ich Sie gerne.

Auch in den nachstehenden Konstellationen berate und vertrete ich Sie gerne.

Für Kunden und Verbraucher

Sie haben etwas gekauft, ein (Hand-)Werk bestellt, ein Auto, ein Haus oder eine Wohnung gemietet, eine Dienstleistung in Anspruch genommen oder befinden sich in sonstigen Vertragsverhältnissen. Vertrag kommt von vertragen – wenn es nun doch zu Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Geschäftspartner kommt, unterstütze ich Sie gerne.

1. Rechtsfragen um Bestellungen und Lieferungen

Wenn bei Bestellungen oder Lieferungen etwas schief läuft, unterstütze sich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

2. Defekte Sachen – Mängel an gekauften Waren

Sie haben etwas gekauft oder bestellt- Sie haben Anspruch auf ein einwandfreies Produkt. Wenn es Probleme gibt, verhelfe ich Ihnen gerne zu einer vertragsgemäßen Leistung.

3. Einwandfreie Funktion Digitaler Produkte

Die Internetleitung ist nicht so schnell wie bestellt? Digitale Produkte funktionieren nicht einwandfrei? Egal ob es um Ihren DSL- oder Mobilfunkvertrag geht, Musik- oder sonstige Streamingdienste, Videoplattformen oder andere Datenbanken mit Kulturgütern wie Online-Bibliotheken – Sie sollen bekommen, was Sie bestellt haben und erwarten dürfen.

4. „Garantieverlängerungen“ und Produktakzessorische Versicherungen

Zu vielen Elektronikprodukten wie Mobiltelefonen, Notebooks, Tablets und anderen Computern, Fernsehern oder selbst Waschmaschinen, Herden, Kühlschränken werden bei Kauf Schutzbriefe oder „Garantieverlängerungen“ angeboten. Wenn das Gerät nun kaputt geht und der Händler, Hersteller oder Versicherer nicht zahlt – oft kann man da noch was machen. Sie sollen die Leistung erhalten, mit der sie bei Kauf rechnen durften.

5. Garantie oder Gewährleistung

Für Sie geht es um einwandfreie Leistung – ich berate Sie auch zu der Frage, ob der Händler, der Hersteller oder der Versicherer der richtige Ansprechpartner ist.

6. Rücktritt, Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wenn Ihnen Schäden wegen Fehlverhaltens Ihres Vertragspartners entstanden sind, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens. Wurde Ihnen im Rahmen eines Vertrags eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugefügt, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld (Immaterieller Schaden).

Wenn Sie zu Recht kein Interesse mehr an der weiteren Durchführung des Vertrags haben, können sie sich vom Vertrag lösen.

Bei der Geltendmachung von Gestaltungsrechten wie Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung und Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, vertrete ich Sie gerne.

7. Schadensersatz und Schmerzensgeld außerhalb von Verträgen

Wenn Ihnen im täglichen Leben, also außerhalb eines Vertragsverhältnisses, Schäden, Schmerzen oder sonstige Nachteile zugefügt wurden, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der Schädiger fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und er (oder sie) keine Rechtfertigungsgründe an seiner Seite hat.

Bei der außergerichtlichen Geltendmachung und der gerichtlichen Dursetzung Ihrer Ansprüche vertrete ich Sie gerne.

Allgemeines Zivilrecht

Bei vielen Verträgen kommt es nicht bloß auf das Vertragsrecht (im eigentlichen Sinne) an. Fast immer geht es auch um Sachenrecht (beispielsweise das Recht des Eigentums). Für besondere Verträge kommt es auf das jeweilige spezielle Vertragsrecht an.

Sie profitieren von meinem aktuellen Kenntnissen des Allgemeinen Schuldrechts, Kaufrechts, Werkrechts, Deliktsrechts, Bereicherungsrechts und der übrigen Gebiete des Besonderen Schuldrechts wie auch des Sachenrechts.

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