Die Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union wird um 10 Jahre verlängert
„Am 24. Februar 2021 hat die Kommission eine Neufassung der geltenden Roaming-Verordnung vorgeschlagen, damit die Verbraucher das sogenannte Roaming in anderen Mitgliedstaaten auch künftig ohne Zusatzentgelte nutzen können. Mit der neuen Verordnung würde das Roaming zu Inlandspreisen um zehn Jahre bis 2032 verlängert. Das Europäische Parlament soll voraussichtlich im März im Plenum über die in den interinstitutionellen Verhandlungen erzielte Einigung abstimmen.“
Europäisches Parlament, Think Tank / Wissenschaftlicher Dienst, AUF EINEN BLICK, Plenum – März II 2022