Der Marken- und Kennzeichnungrechtliche Schutz lokaler Produkte aus Europa wird auf neue gesetzliche Grundlagen gestützt.
„Die Kommission hat […] einen Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums an handwerklichen und industriellen Produkten vorschlagen. Dieser Rahmen, der erste seiner Art, beruht auf der Originalität und Authentizität traditioneller Praktiken aus den europäischen Regionen. Er erfasst Produkte wie Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porzellan aus Limoges, Messerschmiedewaren aus Solingen und Bunzlauer Keramik. Obwohl diese hoch geschätzten Produkte einen europaweiten, teilweise weltweiten Ruf genießen, verfügten die Hersteller bislang über keinen EU-weiten Schutz der Bezeichnung, die Ursprung und Ansehen ihrer Produkte mit deren Qualität verknüpft.
Aufbauend auf dem Erfolg des Systems der geografischen Angaben für Weine, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse, möchte die Kommission mit dem heutigen Verordnungsvorschlag den Herstellern eine Möglichkeit zum Schutz handwerklicher und industrieller Produkte, die mit ihrer Region assoziiert werden, sowie ihres traditionellen Know-how an die Hand geben, der sich in Europa und darüber hinaus auswirkt. Dank dem in der Verordnung vorgesehenen Schutz der Produktbezeichnung auf europäischer Ebene können die Verbraucherinnen und Verbraucher die Qualität solcher Produkte leichter erkennen und fundiertere Entscheidungen treffen. Sie wird in den europäischen Regionen dazu beitragen, Qualifikationen und Arbeitsplätze zu fördern, anzuziehen und zu erhalten und so zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen beitragen. Der Vorschlag würde auch dafür sorgen, dass traditionelle handwerkliche und industrielle Produkte mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gleichgestellt werden, für die bereits geschützte geografische Angaben existieren.“
(Europäische Kommission, aus der Pressemitteilung vom 13. April 2022)