Ein Fotograf soll von den Kunden einer Bildverwertungsseite nicht nachträglich die Nennung des Namens an seinen Bildern verlangen dürfen – meint das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der Berufsfotograf hatte sich beim Upload seiner Bilder auf eine Vertragsbestimmung eingelassen, nach der nur die Seite „als auch jedes herunterladende Mitglied, welches ein Werk […] bezieht, das Recht aber nicht die Verpflichtung (…) [habe], das hochladende Mitglied als Quelle seiner Werke kenntlich zu machen.“ Mit der Klage verlangt er von einer Kundin der Verwertungsseite die Nennung seines Namens an dem betreffenden Bild.
Diese hat das Oberlandesgericht abgewiesen. „Ein Urheber entscheide sich willentlich für die Nutzung von Microstock-Portalen. Damit vermeide er eigenen zeitlichen und finanziellen Vermarktungsaufwand. Die fehlende Verpflichtung zur Urheberbenennung habe für die Attraktivität des Angebots von Fotolia für die Kunden und damit für die große Verbreitung erhebliche Bedeutung. Dies räume auch der Kläger ein. „Der Verzicht auf die Pflicht zur Urheberbenennung ermöglicht mithin (auch) die große Reichweite des Microstock-Portals und die große Anzahl von Unterlizenzen, was dem Urheber zugutekommt und so die geringe Lizenzgebühr für die Unterlizenzen kompensiert“, vertieft das OLG.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat wegen der klärungsbedürftigen Frage, ob ein Urheber in AGBs für jede Verwendungsart gegenüber einem Microstock-Portal wirksam auf sein Urheberbenennungsrechts verzichten kann, die Revision zum BGH zugelassen.“ (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29. September 2022 / Pressemitteilung vom gleichen Tage)
Verkürzte Einschätzung
Auf der Vorderseite eines Landeswappens würde die Nennung des Zeichners schon überraschen (Zum Urhebernennungsanspruch hinsichtlich des Hessen-Löwens: OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. August 2014 – 11 W 5/14). Nicht nur bei Fotos im Internet ist die Namensangabe des Künstlers hingegen auch praktisch üblich.
Auf welche Fragen es rechtlich eigentlich ankommt, verrate ich Ihnen an dieser Stelle aber nicht.