Keine Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen

Mehrere Verlage wollten ein Telekommunikationsunternehmen zwingen, landesweit den Zugang zu Internetseiten mit der Behauptung von Urheberrechtsverletzungen zu sperren.

Das hat der Bundesgerichtshof zu Recht nicht zugelassen (Urteil vom 13. Oktober 2022 – I ZR 111/21). Denn Urheberrechtsverletzungen kann man auch gegenüber dem Störer selbst vor einem deutschen Zivilgericht geltend machen.

Eine kurze Einschätzung

Netzsperren sind ein scharfes Schwert. Wenn andere Länder sie einrichten, wird dies zu Recht in unseren Medien angeklagt. Regelmäßig sind Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit betroffen. Ohne diese Freiheiten klappt es nicht mit der Demokratie.

Verlage profitieren von diesen Freiheiten. Sie machen deren Arbeit erst möglich. Man sollte bereits nicht am Ast sägen, auf dem man sitzt.

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