Plötzlich digital

(Bundes-)Gesetze sollen ab dem 01. Januar 2023 nur noch digital verkündet werden

„In der letzten Sitzung des Jahres 2022 absolvierte der Bundesrat noch einmal ein umfangreiches Programm. Er billigte 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren.“ verkündet der Bundesrat anscheinend nicht frei von Stolz (bundesrat.de). Wenn man dann weiter auf den Link „Zur vollständigen Tagesordnung“ klickt, findet man unter Tagesordnungspunkt TOP 1a das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82). Dort wird bestimmt: „Das Bundesgesetzblatt kann in elektronischer Form geführt werden.“ Weitere 4 Tagesordnungspunkte tiefer findet man ferner dazu TOP 1b Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens, mit dem das Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz geändert wird. Danach soll das „Bundesgesetzblatt ab dem 1. Januar 2023 ausschließlich elektronisch auf einer neuen Verkündungsplattform im Internet ausgegeben“ werden.

Eine entsprechende Plattform gibt es übrigens schon seit Jahren – so lange, dass ich mich nicht einmal daran erinnern kann, seit wann es sie gibt – Bundesgesetzblatt.de oder auch BGBl.de. Die neue Plattform www.recht.bund.de scheint eher für die Ansicht auf Taschencomputern optimiert zu sein. Die bewährte Seite www.gesetze-im-internet.de funktioniert sowohl am Schreibtisch als auch auf mobilen Unterhaltungsgeräten gut.

Digitale Recherche ist für den schnellen Zugang ganz praktisch. Gesetze und Urteile, mit denen ich mich genauer oder wissenschaftlich befassen muss, werde ich auch künftig ausdrucken. Dies ist der konzentrierten Arbeit äußerst zuträglich. Dass mir Gesetze, Urteile und Kommentare, mit denen ich regelmäßig arbeite, als Buch oder Druck vorliegen, bleibt selbstverständlich.

Weiterhin plädiere ich für eine Digitalisietung, die Angebote macht, ohne auszuschließen; die gibt, ohne zu nehmen. Ich verstehe unter Digitalisierung einen zusätzlichen Service, statt bloßem Outsourcing.

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