Positives Beispiel Schweden: Leben retten ohne Menschenrechtsverletzungen
Die Verhältnismäßigkeit ist der praktisch wichtigste Punkt der Prüfung eines Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit. Er ist damit der bedeutendste aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz.
I. Grundsatz
Sozial und liberal: So milde wie möglich.
Ein staatlicher Eingriff ist rechtswidrig, wenn sein Zweck durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Selbst wenn dies gegeben ist, kann ein Eingriff verfassungswidrig sein, wenn der Eingriff schwerer wiegt als der angestrebte Zweck.
II. Die Prüfungspunkte
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt unter 4 Gesichtspunkten:
1. Der legitime Zweck
Der Zweck des angestrebten Ziels des Gesetzes muß legitim sein. Beispielsweise darf der Gesetzgeber Rechtsgüter und Intesssen von Verfassungsrang schützen.
2. Die Geeignetheit des Mittels
Das Mittel der Wahl muss zur Zweckerreichung geeignet sein. Es geht um die tatsächliche Frage, ob ein gewähltes Mittel naturwissenschaftlich kausal und nachweislich den Zweck erreicht.
3. Die Erforderlichkeit
Nicht erforderlich ist ein Mittel, wenn ihm gegenüber ein milderes Mittel zur Verfügung steht.
Beispielsweise sind Empfehlungen milder als Pflichten. Fundierte Empfehlungen stehen in Ihrer Wirksamkeit Pflichten nicht nach.
4. Angemessenheit / Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
Die Nachteile eines Eingriffs dürfen nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. Jedenfalls darf der Eingriff nicht schwerer wiegen als sein Zweck.
III. Beispiele aus der Praxis
Anhand der Rechtsprechnung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich ein guter Eindruck der Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewinnen. Am besten sind hierfür die Entscheidungen vor 2020 geeignet.
Ein positives Beispiel für eine verhältnismäßige Eingriffsintensität ist die Gesundheitspolitik des Kabinetts Stefan Löfven unter Beratung durch Anders Tegnell (Parlamenarische Demokratie mit König Schweden). Der erklärte Zweck, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, wurde durch Empfehlungen (landesweit: sich die Hände zu waschen, im Krankheitsfall zu Hause zu bleiben und sich impfen zu lassen) erreicht.
Die vorbenannten drei Regeln aus Schweden sind vorbildlich. Sie stellen sicher, dass Bürger nicht über die Erforderlichkeit hinaus und auch nicht über die persönliche Leistungsfähigkeit hinaus in Anspruch genommen werden.
- Empfehlungen sind demokratisch. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Eine fundierte Entscheidung setzt Informiertheit voraus. Diese Grundannahme des mündigen Bürgers trägt die Demokratien (als soziale und liberale Rechtsstaaten) seit der Aufklärung. Je fundierter eine Regelung ist, desto besser wird sie befolgt. Die schwedische Informationspolitik hat die Bürger überzeugt.
- Die Empfehlungen sind fundiert. Unter dem Kabniett Löfven waren die Empfehlungen von Folkhalsomyndigheten (Gesundheits- und Krankenkassenamt) und Regeringskansliet (Schwedische Regierung) – also sich Impfen zu lassen, sich zu gegebenem Anlass die Hände zu waschen und im Krankheitsfall nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben – stets nachvollziehbar begründet. Die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Einschätzungen entsprachen dem wissenschaftlichen Gebot zur Sorgfalt.
- Die in Schweden getroffenen Empfehlungen haben dem dem Rechtsstaatsprinzip innewohnenden Verhältnismäßigkeitsgrundatz genügt. Mehr war nicht nötig. Im Herbst und Winter 2021/2022 gab es keine erhöhte Sterblichkeit. Zu keinem Zeitpunkt wurde das Gesundheitssystem überlastet.
Nur Schweden hat sich damit in den vergangenen 2 1/2 Jahren als vorbildlich erwiesen – wirksamer Lebensschutz ohne Menschenrechtsverletzungen.