Recht zivil

Darf man das zeigen? Darf man das sagen? Streitigkeiten über die Reichweite der Meinungs- und Kunstfreiheit gehören vor die Zivilgerichte.

Es wird über ein Kunstwerk diskutiert. Es wurde bereits entfernt. Es sei abscheulich. Ich würde gerne mitdiskutieren. Aber ich habe es noch nicht gesehen.

Wer von einer (Vorab-)Kontrolle von Kunst und Meinung träumt, dem sei gesagt: Der Totalitarismus wurde 1945 in Westdeutschland und 1989 auch in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgeschafft. Das Grundgesetz ist eindeutig: Eine Zensur findet nicht statt – Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG.

Es ist ausschließlich Sache der Zivilgerichte, auf eine Beanstandung eines (persönlich) Betroffenen, eine Veröffentlichung zu verbieten. Die Meinung ist frei. Die Kunst ist frei. Eine Grenze bildet Schmähkritik (insbesondere Anprangerung und Beleidigung).

Es ist Aufgabe der Zivilgesellschaft zu verhandeln, ob etwas gut oder böse ist. Diese Frage sollte nicht durch eine Diskussion verstellt werden, ob man die Diskussion überhaupt führen darf.

Meine Meinung: Ich mag keine Extremisten, egal ob sie sich Faschist, Kommunist oder Fundamentalist nennen. Man kann diese Leute nicht verbieten. Man kann ihnen aber sagen, dass man sie nicht gut findet. Das wäre hiermit getan.

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