Uploads und Filter bei YouTube und Co. – Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz
Sie sagen gerne Ihre Meinung, machen Kunst oder betreiben Wissenschaft öffentlich im Internet. DJs, Filmschaffende, Kurzfilmer, Fotografen, Bildermacher, Forscher, Influencer – aufgepasst!
Ihre Meinung, Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Wenn Sie für Ihre Produkte auch auf die Inhalte (den „content“) Anderer zurückgreifen, gilt das auch für die Anderen und deren Output. Bleiben Sie also fair.
Was gilt es vor dem Upload Ihres Content zu beachten?
Es gilt insbesondere das gesamte Urheberrecht – mit seinen Erlaubnissen wie seinen Grenzen. Dieses beantwortet meist die Frage, ob Ihre Freiheit(en) oder die Freiheit(en) des/der Anderen wichtiger sind. Im Zweifelsfall sind insbesondere die Grundrechte der Betroffenen miteinander abzuwägen.
Was machen Upload-Filter?
Upload-Plattformen und Internetseiten für beispielsweise Videos, Fotos, Bilder oder Musik wie YouTube, … prüfen Uploads automatisch auf gewisse Urheberrechtsverletzungen. Gegebenenfalls wird Ihr Inhalt nicht online gestellt und/oder blockiert.
Das Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit
von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten
(Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz – UrhDaG) setzt nunmehr einen rechtlichen Rahmen für das Verfahren der Blockierung urheberrechtlich geschützter Inhalte.
Das Gesetz enthält zwar auch Regelungen über mutmaßlich erlaubte Nutzungen. Ob die Nutzung eines fremden urheberrechtlichen Inhalts auch für den hochladenden Nutzer erlaubt ist, bestimmt sich nach wie vor nach dem Urheberrechtsgesetz und evuentuell anderen einschlägigen Gesetzen.
Kann ich mich gegen eine Blockierung oder eine ablehnende Beschwerdeentscheidung wehren?
Über eine Blockierung oder eine ablehnende Beschwerdeentscheidung können Sie sich beim Betreiber der Seite beschweren. Ob dies in Ihrem Sinne ist, bevor Sie sich an ein Gericht wenden, ist eine andere Frage.
Sie können nach wie vor die ordentlichen Gerichte – das wären hier die Zivilgerichte – anrufen.
Jemand hat mein Bild, meinen Text, meine Musik oder mein Werk online gestellt – kann ich mich wehren?
Auch Sie können sich an die ordentlichen Gerichte wenden.
Im Zweifelsfall gilt – Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.