Eine Musikkassette für Freunde aufnehmen oder ihnen CDs leihen. Den Lieblingssong aus dem Radio aufnehmen und seiner Freundin schenken. Das war in den 1990er Jahren selbstverständlich. Digital technisch kein Problem seit MP3 und MP4. Privatkopierfreiheit und Verkörperte Nutzungsrechte müssen noch fit für die Zukunft gemacht werden.
Wenn sie es sehen und damit kein Geld verdienen wollen, dann dürfen Sie es kopieren. Das ist die Grundidee der Privatkopierfreiheit – verbürgt im Urheberrechtsgesetz und auch grundrechtlich abgesichert. Wenn es nicht bloß um Spaß, sondern auch politische oder wissenschaftliche Inhalte geht, geht es nicht um weniger als die Demokratie. Übrigens haben Sie dafür bezahlt – beim Kauf von Geräten, die Kopieren können, zahlen sie schon beim Kauf vorab auch eine Kopiergeräteabgabe, die den Künstlern und Werkschaffenden zu Gute kommen soll. Soweit zum Recht.
Wenn man für jemand anderen eine Kassette aufnahm, ging es aber eigentlich weniger um die Weitergabe des Nutzungsrechts, als vielmehr um eine zwischenmenschliche Erklärung. Selbst man jemand etwas leiht, dann zeigt man Vertrauen. Dies würde verlorengehen, wenn man die Institute der Privatkopierfreiheit und der Verkörperten Nutzungsrechte nicht weiter pflegt.
Teilen ist nicht schenken – schenkt wieder. Wir haben unseren Lieben Kassetten aufgenommen und CDs gebrannt, um sie zu verschenken. Freunden lieh man halt CDs. Ne Kassette mit selbstgemaltem Cover ist was anderes, als ein Link auf eine Onlinebibliothek oder Datenbank. Sowohl der einfache Zugang zu Inhalten als auch die emotionale Komponente des Privatkopierens und des Werkeverleihens, mögen weiter gelebt werden.