Street Art geht schön (im Sinne von aesthetisch). Ein Beitrag für mehr und bessere Kunst im öffentlichen Raum. Das geht auch ganz legal.
Street Art wird oft lediglich in geschmacklicher Hinsicht abgelehnt. Insbesondere Freunde anderer künstlerischer Gattungen tun Street Art gerne als von vorn herein untunlich oder gar illegal ab. Das ist in zweierlei Hinsicht falsch. Schon unter dem kunst(-historischen) Gesichtpunkt ist es falsch. Als erste Formen menschlich-bewussten Gestaltens in Form von Kunst werden gerne nicht frei von Stolz Steingravuren und Höhlenmalereien als Beispiel benannt. Bei dieser Parallelität in der Form fragt man sich schon, wie die gleichen Personen Street Art geringschätzig betrachten können. Aber um die Widerspruchsfreiheit der Wertungen einen ganz anderen Wissenschaft soll es hier nicht gehen. In rechtswissenschaftlicher Hinsicht kann man Street Art auch legal erstellen.
Die Konfliktlage in Sachen Street Art besteht – gemessen an den höchsten Wertungen, unserer Verfassung – meistens zwischen Kunstfreiheit einerseits und der Eigentumsfreiheit andererseits. Der eine will Kunst machen. Der andere findet vielleicht: Aber nicht auf meinem Eigentum. Dabei lässt sich dieser Konflikt vermeiden. Auch geht StreetArt ohne Ehrverletzungen.
- öffentlich-rechtlich freigegebene Flächen
Im Ruhrgebiet gibt es in manchen Städten durch Allgemeinverfügung freigegebene Flächen. Es kann verschiedene Motivationen der Stadt geben, Flächen in ihrem Eigentum zur Bemalung durch Sprühdosen freizugeben: Förderung der Kunst (und/oder des künstlerischen Nachwuchses), Schaffung legaler Räume als Kriminalitätsprävention, kostengünstige Verschönerung von unschönen Ecken bis hin zur Kunst- und Wirtschaftsförderung für professionelle Künstler und Handwerker.
2. vertraglich freigegebene Flächen
Auch manche Privatpersonen, insbesondere Unternehmen, geben Flächen frei. Eine Wand, die ohnehin mal wieder gestrichen werden könnte oder die einem vielleicht unerheblich scheint, kann man auch freigeben. Es muss aber nicht um egal oder kostenlosen Anstrich gehen. Als Form von Verständnis für junge Künstler oder als eine Form sozialen Engagements in der Kriminalitätsverhinderung sind Freigaben von Wänden begrüßenswert. Manche Unternehmen entschließen sich auch für Werbung durch oder in Zusammenarbeit mit StreetArt-Künstlern.
Jedenfalls lohnt es sich vorher zu fragen. Vielleicht findet der Eigentümer das Vorhaben ok. Vielleicht kann man es gemeinsam weiter entwickeln. Von einfacher Erlaubnis, über Aufwandsentschädigung bis hin zu Honorartätigkeiten ist vieles möglich. Manche StreetArt-Künstler bringen es bis zu Aufträgen von Kunstfreunden, Unternehmen, Werbeagenturen oder eigenen Ausstellungen.
3. Einhaltung des insbesondere strafrechtlichen Rahmens
Wie Sie den vorstehenden Passagen entnehmen können, mag ich StreetArt nicht deshalb, wenn oder weil sie illegal wäre. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gibt schon Möglichkeiten ungefragt StreetArt zu machen, ohne das es illegal ist. Die wichtigsten Vorschriften, die man bei ungefragter StreetArt bedenken sollte, sind die Sachbeschädigung und das Recht der persönlichen Ehre (insbesondere in Form der Beleidigungsdelikte). Ich verrate Ihnen hier nur so viel: Es gibt – meist respektvolle (!) – Formen ungefragter und legaler Street Art.
Ich freue mich über ästhetische und freundliche StreetArt. Der vorstehende Beitrag mag insbesondere jungen Künstlern Ideen geben, wie sie sich und ihre Form der Kunst auch ganz legal ausleben können.